Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel übernommen. Nach der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen (zum Kennenlernen), die auf jeden Fall übernommen werden, wird hierzu ein Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Therapie gestellt. Hierzu berate ich Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat versichert sind, rechne ich die psychotherapeutische Behandlung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) ab. Eine Sitzung (50 Minuten) beträgt demnach derzeit 100,55 Euro.
Da sich private Krankenversicherungen in ihrem Leistungsspektrum unterscheiden können, sollten Sie zunächst in Erfahrung bringen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung erstattet und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind. Hierfür können Sie meine Checkliste verwenden, die alle relevanten Fragen abdeckt.
Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie anteilig von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle erstattet. Sie sollten vor Therapiebeginn in Erfahrung bringen, in welchem Umfang die Beihilfestelle Kosten erstattet und welche Unterlagen für eine Psychotherapiebeantragung einzureichen sind.
Selbstzahler
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die psychotherapeutische Behandlung unabhängig von der Krankenkasse zu finanzieren – hierzu berate ich Sie auch gerne persönlich. Die Sitzungen werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet. Eine Sitzung (50 Minuten) beträgt demnach derzeit 100,55 Euro. Das Honorar beinhaltet die Therapieplanung, sowie die Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen, deren Anzahl flexibel vereinbart wird.
Nützliche Dokumente
Sind Sie privat versichert, können Sie mit Hilfe des folgenden Dokuments die Beantragung einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung klären: